###USER_SALUTATION###,

Das territoriale gewerkschaftliche Abkommen COVID-19 zwischen FABI und Arbeitgeber steht vor dem Abschluss! Es ist uns als einzige Gewerkschaft italienweit gelungen ein solches Abkommen auf Landesebene zu verhandeln. Es dient dem Schutz der Rechte der Arbeitnehmer in dieser Krisenzeit. Zudem garantiert es eine einheitliche Vorgangsweise für alle Raiffeisenkassen landesweit. Der geplante Termin für die Unterzeichnung ist für Montag vereinbart. Anschließend werden wir euch genauestens informieren.

 

Nachstehend noch einige Infos und technische Details zu den Ansuchen in Zusammenhang mit den letzten Ministerialdekreten:

  • Die Ansuchen Sonderelternzeit dürften auch für die Zeit bis 13.04. möglich sein. Es fehlt allerdings noch die Bestätigung der INPS. Sobald diese eintrifft können die Ansuchen gestellt werden. Wir werden informieren.
  • Die Ansuchen Babysitting haben über die INPS-Homepage einen erleichterten Zugang.
  • Durch Sonderelternzeit frei gewordene Elternzeit muss eventuell am Ende oder zu einem späteren Zeitpunkt erneut beantragt werden. Sie wird NICHT automatisch angerechnet.
  • Bitte bei Ansuchen Sonderelternzeit nicht vergessen den letzten Tag der obligatorischen Mutterschaft anzugeben. Wer getrennt oder geschieden ist muss mindestens den Namen und das Geburtsdatum des anderen Elternteils angeben (wenn möglich die Steuernummer).
  • Achtung neues Formular für die Ansuchen Elternzeit COVID-19 verwenden.      

Wir halten Euch auf dem Laufenden und sind weiter für Euch da.

F.A.B.I.
Sindacato Autonomo Bancari Bolzano
Via dei Conciapelli 24, 39100 Bolzano

Per cancellare l'abbonamento alla newsletter, clicca qui.