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Ansuchen Familienzulagen ANF "assegno nucleo familiare"

Familienzulagen ANF („assegno nucleo familiare“) auf Lohnstreifen
Mit Rundschreiben 45/2019 teilt das INPS mit, dass ab 1. April 2019 der Antrag um die Familienzulagen, die der Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt, telematisch einzureichen ist. Die Anträge können ab diesem Datum nicht mehr wie bisher in Papierform beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Diese Anträge können unsere Mitglieder über uns per Email einreichen. Dieser Link führt euch zur entsprechenden Beschreibung und zu den notwendigen Formularen.

 

Nach dem entsprechenden Antrag errechnet das INPS die zustehenden Beträge und stellt sie dem Arbeitgeber in seinem „cassetto previdenziale“ zur Verfügung. Der Antragsteller erhält keinen Bescheid, außer der Antrag wird abgelehnt.

Die laufenden Anträge bis 30.06.2020 bleiben unberührt, die Verlängerung ab Juli 2020 hingegen müssen telematisch eingereicht werden. Eventuelle Änderungen der Familienzusammensetzung müssen auch über diesen Kanal erfolgen.

Ermächtigung zur Auszahlung der Familienzulage
Für nicht verheiratete Eltern ist weiterhin eine Ermächtigung zur Auszahlung der Familienzulage von der INPS notwendig. Die Anfrage zur Ermächtigung kann nur mehr telematisch eingereicht werden. Sie muss gleichzeitig mit der Anfrage zur Familienzulage (ANF) telematisch an das INPS weitergeleitet werden. Unseren Mitgliedern bieten wir auch diesen Dienst kostenlos an.

Wird die Ermächtigung zum Bezug der Familienzulage gegeben, werden die Beträge im „cassetto INPS“ des Arbeitgebers automatisch zur Verfügung gestellt. Nur eventuelle Ablehnungen werden dem Antragsteller zugeschickt.

Rentenmäßige Absicherung Erziehungszeiten

Wir möchten daran erinnern, dass die Ansuchen um die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bereits jetzt und maximal bis 31. Oktober bei uns eingereicht werden können. Eine kurze Beschreibung könnt ihr diesem Link folgend lesen. Die nötigen Formulare findet ihr als Anhang im nächsten Absatz.


Formulare:

Antragsformular Mod. LFV

Beistandsvollmacht Patronat

Elternzeit Covid-19

Achtung die Elternzeit Covid-19 kann jetzt bis 31. Juli 2020 genutzt werden!

 

Das Dekret "Rilancia Italia" hat die Elternzeit Covid-19 auf 30 Tage aufgestockt und sieht nun vor, dass diese zusätzliche Elternzeit im Zeitraum 3. März bis 31. Juli 2020 genutzt werden kann.

Bitte bei neuen Ansuchen unbedingt die neue

Checkliste

verwenden und in allen Teilen genau ausfüllen!

Anschließend die Unterlagen an fabi.rk@fabibz.it verschicken.

Gesetz 104 Covid-19

Das Dekret bestätigt auch für Mai und Juni zusätzliche Tage der Freistellungen Gesetz 104 für die Betreuung der Familienangehörigen mit entsprechender Einstufung.

 

Es sind 12 zusätzliche Tage vorgesehen die im Mai und Juni beansprucht werden können. Somit beläuft sich der Anspruch auf normale 3 Tage im Mai und 3 Tage im Juni und zusätzliche 12 Tage also in Summe 18 Tage in diesen 2 Monaten.  

Telearbeit für Eltern mit Kindern unter 14 Jahren

Das Dekret vom 13. Mai 2020 "Rilancia Italia" sieht vor, dass Eltern mit Kindern unter 14 Jahren, das Recht haben in Homeoffice zu arbeiten (telelavoro). Voraussetzungen sind:

 

  • dass in der Familie kein Elternteil ist, das Einkommen unterstützunde Maßnahmen erhält,
  • dass in der Familie kein Elternteil ohne Arbeit ist,
  • dass die Tätigkeit mit Smart Working kompatibel ist, also auch von zu Hause auch durchgeführt werden kann.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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