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Sonderelternzeit/Smart Working


Auf Grund der Notverordnung 30 vom 13.03.2021 kann wieder für Sonderelternzeit angesucht werden (rückwirkend ab dem 13.03.2021).


Die Ansuchen können aber erst ab Veröffentlichung der INPS Richtlinien gestellt werden. Wir geben Euch Bescheid sobald dies möglich ist. Bitte keine Ansuchen vorher schicken!

 

Es kann angesucht werden:
 

  • bei Suspendierung der didaktischen Tätigkeit
  • bei Covid 19 Infektion des Kindes
  • für die Dauer der Quarantäne des Kindes

 

Weitere Informationen

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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