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GESCHAFFT!

Der neue Landesergänzungsvertrag ist unter Dach und Fach!

Nach langen und wirklich schwierigen Verhandlungen wurde heute der Landesergänzungsvertrag von den Sozialpartnern unterschrieben. Die Beharrlichkeit und das Durchhaltevermögen hat sich letztendlich ausgezahlt.

Noch nie dagewesen und demnach als historisch bezeichnet werden kann die Tatsache, dass auf Landesebene eine zusätzliche, monatliche Raiffeisenprämie ausgehandelt werden konnte.

Der neue Vertrag bringt einen jährlichen monetären Mehrwert von insgesamt ca. 2.200,00 Euro bei einer Einstufung 3.4! Zusätzlich konnten im neuen Vertrag noch eine Reihe von Verbesserungen wie etwa Gesundheitsvorsorge, Freistellungen, Versicherungspolizzen usw. erzielt werden.

Die wichtigsten Punkte des Vertrages in Kurzform:

Raiffeisenprämie (NEU!):

 

Bei Einstufung 3.4 jährlich:        Euro 1.040,00        (ab 01.11.2020)

                                                        Euro 910,00        (ab 01.04.2021)

Die Beträge für alle anderen Einstufungen findet ihr hier: LINK

 

Essensgutscheine (Erhöhung):

Pendler           von Euro 8,50 auf               Euro 10,00 (+1,50 Euro)

Andere            von Euro 4,50 auf                 Euro 6,00 (+1,50 Euro)

Option Einzahlung in den Pensionsfonds:

Teilzeit bis 50% Euro         675,00

Teilzeit bis 75% Euro         945,00

Teilzeit ab 75% Euro       1.275,00 gilt auch für 100%

 

Gesundheitsvorsorge WKR:

um die Leistungen zu Gunsten der Mitglieder des WKR in der aktuellen Höhe beibehalten zu können, wird der Beitrag des Arbeitgebers pro Mitarbeiter von derzeit Euro 540,00 auf Euro 650,00 angehoben!

Die Beiträge zu Lasten der Mitarbeiter bleiben gleich!

 

Strafrechtschutzversicherung (Erhöhung):

Erhöhung der Deckungssumme von derzeit Euro 16.000,00 auf Euro 50.000,00 pro Schadensfall.

 

Ergebnisprämie (Neuregelung):

Einführung von Zielen auf Betriebsebene und gemeinsamen bewegungsstrategischen Zielen des Raiffeisen-IPS. Die Gewichtung: 60% Ziele auf betriebsebene (Projekt) und 40% Raiffeisen-IPS Ziele. Die Auszahlung nach Rangliste konnte endlich abgeschafft werden! Auszahlung 1 Monat nach Bilanzgenehmigung.

Die Anspruchsberechtigung konnte für Mitarbeiter, welche im Vorjahr oder bis zum Monat der Auszahlung der Ergebnisprämie in Ruhestand gehen, erweitert werden!

Möglichkeit der freiwilligen steuerfreien Nutzung der Prämie über Welfare-Leistungen und Möglichkeit der steuerfreien Einzahlung in den Pensionsfonds!

 

Teilzeitverträge nach Mutterschaft/Elternzeit:

Recht auf 24 Monate Teilzeitvertrag unmittelbar nach der Elternzeit.

Für bestehende Teilzeitverträge gilt ab der nächsten Verlängerung eine jährliche stillschweigende Verlängerung der Teilzeit, außer eine Partei kündigt mit 1 Monat Vorankündigung.

 

Arbeitszeitkonto der Solidarität (NEU):

Nutznießer sind Arbeitnehmer in definierten schwierigen Situationen, welche Freistellungen, Urlaub usw. aufgebraucht haben. Voraussetzung, dass der betroffene Mitarbeiter selbst Zeit in das Arbeitszeitkonto der Solidarität eingebracht hat.

Der Arbeitgeber füllt das Konto zum Start mit 3 Stunden für jeden Mitarbeiter. Jeder Mitarbeiter kann Zeit in das Arbeitszeitkonto einbringen.

 

Unbezahlte Wartestände (Verbesserung):  

im Falle einer erneuten Schwangerschaft während des unbezahlten Wartestandes kann die Mutter diesen vorzeitig beenden. Die genaue Regelung findet ihr im Abkommen.

 

Das vollständige Abkommen mit den dazugehörigen Regelungen und die Anlagen findest du unter diesem LINK

Sobald es die Umstände wieder erlauben, werden wir Euch wie gewohnt in den Raiffeisenkassen besuchen kommen. Bis dahin hoffen wir mit der Erneuerung des Landesergänzungsvertrages zu einem hoffnungsvollen Abschluss eines so schwierigen Jahres beigetragen zu haben.

Wir als FABI sind sehr stolz auf das Ergebnis und überzeugt einen sehr guten Vertrag für die Mitarbeiter von Raiffeisen Südtirol ausgehandelt zu haben.

Wir halten euch weiterhin auf dem Laufenden.

 

Hier geht es zur Druckversion: LINK

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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