###USER_SALUTATION###,

Mit diesem Schreiben möchten wir euch allen einen korrekten Umgang mit den neuen Regeln zum Green Pass ans Herz legen und einige inzwischen aufgetauchte Fragen beantworten. Es handelt sich allerdings nicht um eine abschließende allumfassende Abhandlung der Problematik. Es handelt sich eher um ein „work in progress“.

Die Grundlagen sind: Notverordnung Nr. 127 und 139 vom 21.09.2021 bzw. 08. Oktober 2021 und die Dringlichkeitsmaßnahme des Landeshauptmannes Nr. 31 vom 1. Oktober 2021.

Das Ziel dieser Maßnahmen ist nicht die Verhinderung der Ansteckung, dafür gelten die bekannten Regeln und Protokolle, sondern eine möglichst hohe Durchimpfungsrate. Das ist die Strategie der Regierung, um dann auch die Regeln gegen die Ansteckung wieder lockern oder gar aufheben zu können.

 

Regel

  1. Alle Personen müssen ab Freitag 15. Oktober bis zum 31.12.2021 für den Zugang zu den Orten, an denen sie ihre Tätigkeit ausüben, den Green Pass vorlegen können.
  2. Ausnahmen gibt es nur für jene, die nicht impfen dürfen.
  3. Der Green Pass kann durch Impfung, Testen oder nach Heilung von Covid-19 (evtl. zusätzliche Impfung) erlangt werden.

Umsetzung:

Pflichten des Arbeitnehmers

  1. Bei Kontrollen am Arbeitsplatz oder beim Eintritt zur Arbeit musst du den Green Pass vorlegen. Die Kontrolle kann nur mit der APP “VerificaC19” oder den noch vom Ministerium freizugebenden Methoden durchgeführt werden. Solltest du keinen Green Pass haben, darfst du nicht arbeiten und musst dies dem Arbeitgeber rechtzeitig mitteilen. Dazu musst du allerdings nicht zum Arbeitsplatz kommen. Es reichen die auch sonst für Abwesenheiten vorgesehenen Vorgehensweisen. Laut Ministerium ist es so, dass bei Verzögerung der Zustellung des Green Pass auch ein negativer Test ausreichen könnte. à sie FAQ des Ministeriums.[1]  
  2. Sollte der Arbeitgeber im Vorfeld fragen ob du im Besitz eines Green Pass bist, bist du verpflichtet ihm wahrheitsgemäß zu antworten. Du kannst dich aber nicht für die Zukunft verpflichten. Die Aussage gilt nur für den Moment in dem du sie machst. Du musst nicht sagen ob du geimpft, getestet oder geheilt bist. Du kannst/musst nicht sagen ob du morgen einen haben wirst.
  3. Du musst den Green Pass (QR-Code) nicht irgendwohin schicken. Du musst ihn nur bei der Kontrolle vorweisen können. Also nie zu Hause vergessen!
  4. Solltest du keinen Green Pass haben musst du dies dem Arbeitgeber mitteilen. Es dürfen keine disziplinarischen Maßnahmen erfolgen und der Arbeitsplatz bleibt dir erhalten. Sobald du einen Green Pass hast, hast du das Recht zur Arbeit zu gehen und zu arbeiten. Siehe auch FAQ Ministerium.
  5. So lange du keinen Green Pass hast giltst du als unentschuldigt abwesend. Kein Lohn, keine Beiträge, Urlaub reift nicht an etc.
  6. Du musst nicht mitteilen bzw. bestätigen, was du nicht bestätigen willst oder kannst! Es gibt keinen Zwang! à dies in Bezug auf Rundschreiben oder Vorgehensweisen einiger Betriebe.

 

Sanktionen

  1. Wenn du am Arbeitsplatz ohne Green Pass erwischt wirst hast du mit den vom Gesetz vorgesehenen Strafen zu rechnen. Auch kann disziplinarisch gegen dich vorgegangen werden.

[1] Link: https://www.governo.it/it/articolo/green-pass-faq-sui-dpcm-firmati-dal-presidente-draghi/18223

Pflichten des Arbeitgebers

  1. Er muss täglich möglichst bei Arbeitsbeginn der Arbeiter den Green Pass kontrollieren.
  2. Er darf nur mit der dafür vorgesehenen App “VerificaC19” oder den noch vom Ministerium freizugebenden Methoden kontrolliert werden ob der Green Pass vorhanden ist. Bei der Kontrolle dürfen keine Daten gesammelt werden.
  3. Er kann täglich alle Mitarbeiter oder nur stichprobenartig kontrollieren. Wenn er Stichproben macht müssen diese so geregelt werden, dass innerhalb einer Woche alle Mitarbeiter getestet werden. Also täglich mindestens 20%.
  4. Kontrollen können nur durch spezifisch vom Arbeitgeber beauftragte Mitarbeiter und den vom Gesetz vorgesehenen externen Kontrollorganen durchgeführt werden. Der Arbeitgeber muss dir die beauftragten Mitarbeiter mitteilen und sie entsprechend ausbilden und anweisen.
  5. Der Arbeitgeber führt ein Protokoll der durchgeführten Kontrollen, auf dem nur die notwendigen Daten erfasst werden.
  6. Der Arbeitgeber muss dem „Prefetto“ bzw. dem Landeshauptmann Meldung machen, wenn du bei einer Kontrolle ohne Green Pass bist.

 

Was der Arbeitgeber nicht darf

  1. Er darf nicht fragen wer geimpft ist.
  2. Er darf keine Daten der Mitarbeiter zum Thema Green Pass sammeln oder speichern außer die Information, dass der Green Pass nicht vorhanden ist bzw. die notwendigen Daten für das Protokoll der durchgeführten Kontrollen.
  3. Er kann niemanden verpflichten den Green Pass zu erlangen.
  4. Er darf nicht den Green Pass „einsammeln“.
  5. Keine disziplinarischen Maßnahmen, wenn man sich an die Regel hält und rechtzeitig mitteilt.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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