| Bestätigung der getätigten Spesen online abrufbar: klicken Sie bitte hier
     Über diese Internetseite kann jeder Inhaber eines Südtirol Pass 
oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2019 
getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann
 bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen.Um die 
Auflistung abrufen zu können ist es notwendig, die Steuernummer des 
Abo-Inhabers sowie die Nummer des betreffenden Südtirol-Pass- oder 
Abo-Kärtchens bereit zu halten. Bei dieser Bestätigung handelt es sich 
rein um eine Auflistung der getätigten Ausgaben. Es bleibt in der 
Verantwortung des Steuerpflichtigen, im Falle einer Kontrolle seitens 
der Finanzbehörde die entsprechende Dokumentation vorzuweisen.
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