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Die Spesen für Abonnements des öffentlichen Nahverkehrs können auch heuer steuerlich abgesetzt werden.

Die Auflistung ist online abrufbar!

Bestätigung der getätigten Spesen online abrufbar: klicken Sie bitte hier

 

 

Über diese Internetseite kann jeder Inhaber eines Südtirol Pass oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2019 getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen.
Um die Auflistung abrufen zu können ist es notwendig, die Steuernummer des Abo-Inhabers sowie die Nummer des betreffenden Südtirol-Pass- oder Abo-Kärtchens bereit zu halten. Bei dieser Bestätigung handelt es sich rein um eine Auflistung der getätigten Ausgaben. Es bleibt in der Verantwortung des Steuerpflichtigen, im Falle einer Kontrolle seitens der Finanzbehörde die entsprechende Dokumentation vorzuweisen.

 

Weiteren Informationen

 

 

 

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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