Bestätigung der getätigten Spesen online abrufbar: klicken Sie bitte hier
Über diese Internetseite kann jeder Inhaber eines Südtirol Pass
oder eines namentlichen Abos die Auflistung seiner im Jahr 2019
getätigten Ausgaben abrufen, ausdrucken und den betreffenden Betrag dann
bei der Abfassung der Steuererklärung in Abzug bringen. Um die
Auflistung abrufen zu können ist es notwendig, die Steuernummer des
Abo-Inhabers sowie die Nummer des betreffenden Südtirol-Pass- oder
Abo-Kärtchens bereit zu halten. Bei dieser Bestätigung handelt es sich
rein um eine Auflistung der getätigten Ausgaben. Es bleibt in der
Verantwortung des Steuerpflichtigen, im Falle einer Kontrolle seitens
der Finanzbehörde die entsprechende Dokumentation vorzuweisen.
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