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kürzlich haben wir ein Abkommen zum Thema Welfare abgeschlossen.
Damit wurde die Frist für die Nutzung der Guthaben auf der Plattform für das betriebliche Welfare auf den 10. Dezember verlängert.
Solltest du dein Guthaben für die Nutzung von Welfare-Dienstleistungen nicht innerhalb 10. Dezember nutzen wird es dem Rentenzusatzfonds zugeführt. Du kannst aber auch die Auszahlung des Restbetrages als Prämie beantragen. Allerdings nur mit einem Restguthaben ab € 100.- . Geringere Werte werden automatisch dem Rentenzusatzfonds zugeführt. Die Auszahlung als Prämie erfolgt ohne die Aufwertung von 15%, die für Welfare vorgesehen ist.
Wir halten euch auf dem Laufenden!
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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