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Territorialer Kollektivvertrag für Führungskräfte („dirigenti“) unterschrieben!
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Gestern am 17. Dezember 2024 wurde das Abkommen zur Erneuerung des territoriale Kollektivvertrages von den Sozialpartnern unterschrieben. Er bringt Neuerungen sowohl im normativen wie auch im wirtschaftlichen Teil. Normative Neuerungen: Der Art. 6 des LEGV -Schlichtung und Schiedsgericht- wird angepasst. Die neuen Grenzen der Abstandssummen bei Kündigung des unbefristeten Arbeitsverhältnisses werden festgelegt. Dabei werden die vorgesehen Beträge an die Vergütungsrichtlinien der Banken angepasst. Aus- und Weiterbildung Das Berufsverzeichnis wird mit 1. Januar 2025 abgeschafft. Grundsätzlich werden für die Weiterbildung die Regeln des Nationalen Kollektivvertrages übernommen. WKR- Einzahlung Die jährliche Einzahlung der Führungskraft wird neu geregelt. Es sind 0,13% des beitragspflichtigen Einkommens mit einem Höchstwert für Direktoren von € 176.- im Jahr und € 120.- im Jahr für die anderen Führungskräfte. Es soll einvernehmlich eine zusätzliche Leistung vorgesehen werden. Abgeschaffte Normen - Art. 4 Berufsalbum
- Art. 12 Teilnahme an Sitzungen des Verwaltungs- und Aufsichtsrates (kein Sitzungsgeld)
- Art. 17 Außendienst Regelung (keine Diäten; Abrechnung nach Spesenbeleg)
Gültigkeit Die neuen Regeln treten mit 1. Januar 2025 in Kraft.
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Wirtschaftlicher Teil Einteilung in Größenklassen Es wird ein mehrjähriger Zeitraum (Erstanwendung 2021-2023) betrachtet. - Klasse 1: Kundengeschäftsvolumen von mehr als 1.000.000.000 €
- Klasse 2: Kundengeschäftsvolumen von mehr als 600.000.000 bis 1.000.000.000 €
- Klasse 3: Kundengeschäftsvolumen von mehr als 250.000.000 bis 600.000.000 €
- Klasse 4: Kundengeschäftsvolumen von bis zu 250.000.000 €
Jahresbruttogehälter Ab 1. Januar 2025 gelten folgende Bruttogehälter:
Klasse | Direktor | Vizedirektor | Führungskraft | 1 | 190.000 € | 134.500 € | 105.000 € | 2 | 170.000 € | 120.500 € | 95.000 € | 3 | 148.000 € | 105.100 € | // | 4 | 131.000 € | 93.200 € | // | Etwaige Gehaltserhöhungen für die Führungskraft aufgrund obiger tabellarischer Gehälter, werden jeweils um 10% des jeweiligen Bruttojahresgehaltes jährlich angepasst, bis der Gegenwert der etwaigen Differenz zwischen derzeitigem Gehalt und neuem tabellarischen Gehalt gedeckt ist. Die erste Anpassung erfolgt im Februar rückwirkend mit Januar 2025. Für Führungskräfte von Nicht-Raiffeisenkassen, welche keinen Direktionsauftrag innehaben, aber in den Definitionsbereich einer Führungskraft fallen, wird ein Jahresgehalt von 91.000 € brutto (Jahresgehalt ohne Dienstalter und Ergebnisprämie) vereinbart. Dienstaltersvorrückungen Für die Dienstaltersvorrückungen wird ab 1. Jänner 2025 ein Betrag von 1.600 € pro Jahr (brutto für jede anreifende oder bereits angereifte Dienstaltersvorrückung; max. 8 DAZ) vereinbart. Ergebnisprämie Ab Bilanzjahr 2025 gelten die neuen Regeln. Für die Bilanz 2024 gelten noch die alten Regeln. Die Parameter bei Anwendung der kollektivvertraglichen Prämie sind:
Klasse | Direktor | 1 | 315,00 | 2 | 288,75 | 3 | 246,75 | 4 | 215,25 | Für alle anderen Führungskräfte gilt der Parameter von 201,60.
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Gültigkeit und Dauer Der Vertrag ist für den wirtschaftlichen Teil für 2 Jahre bis zum 31.12.2026 gültig. Der normative Teil gilt für 4 Jahre. Innerhalb Februar 2025 wird ein neuer Einheitstext des Landesergänzungsvertrages für Führungskräfte erstellt. Die FABI dankt der Verhandlungsdelegation der Führungskräfte unter Führung von Josef Niederstätter für die gute Arbeit und das gute Ergebnis. FABI-Bozen Landessekretariat Anlage: Abkommen
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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