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wir haben dir am 18. Dezember letzten Jahres die wichtigsten Neuerungen, die im neuen Landesergänzungsvertrag (LEGV) enthalten sind vorgestellt. Nun einige Informationen zur Umsetzung. - Die Wirkung des Vertrages beginnt mit Januar 2025.
- Die Gehaltstabellen werden aber erst ab Februar (rückwirkend auch für Januar) angepasst. Dies, um Zeit zu haben, die nötigen Beschlüsse zu fassen.
- Die Ergebnisprämie für die Bilanz 2024 folgt noch den Regeln des alten Vertrages. Es kann also das letzte Mal die 25%ige Erhöhung geben.
- Ab dem Jahr 2025 sieht der Kollektivvertrag keine Sitzungsgelder und keine Diäten mehr vor.
- Die Dienstalterszulage (D.A.Z.) ist neu bei monatlich € 123,08 (bisher 120,21)
- Die Gehaltsanpassungen, welche 10% im Jahr überschreiten werden auf 2 Jahre aufgeteilt.
Mit dem Betrieb kann aber vereinbart werden die Anpassung an die neuen Lohntabellen sofort in vollem Umfang umzusetzen. Was ist also jetzt zu tun? Bei den neu verhandelten Werten handelt es sich um Minimumbeträge, die jede Führungskraft (auch jede neue) mindestens bekommen muss. Das kann auch als Argument für Verhandlungen dienen, um nicht auf alle alten Übertarife, Sitzungsgelder etc. verzichten zu müssen. Es muss deshalb geklärt werden, wie mit dem eventuell bestehenden Übertarif, dem Sitzungsgeld und den Diäten umgegangen wird. Grundsätzlich kann jede Führungskraft jederzeit individuell bessere Bedingungen aushandeln bzw. bessere Bedingungen beibehalten.
In der Regel sind Übertarife absorbierbar. Kollektivvertragliche Erhöhungen können also mit den bestehenden Übertarifen verrechnet werden. Bei den Mitarbeitern wäre dies bei kollektivvertraglichen Erhöhungen auch möglich, wird praktisch nie gemacht.
Ausnahmen zur Regel:
- Nicht absorbierbare Übertarife (steht in der Vereinbarung/Mitteilung des Betriebes). Diese können natürlich nicht absorbiert werden.
- Zulagen für die Gegenleistungen vereinbart wurden (z.B. nachvertragliches Wettbewerbsverbot, Arbeitsleistungen außerhalb der Arbeitszeit etc.). Diese können in der Regel nur in Absprache verändert werden.
Solltest du noch Fragen haben, kannst du dich jederzeit melden. Anlage: Gehaltstabelle
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F.A.B.I. Sindacato Autonomo Bancari Bolzano Via dei Conciapelli 24, 39100 Bolzano
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