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In der letzten Sitzung der "Lokalen Beobachtungsstelle" hat die FABI, die von der Arbeitgeberseite zur Verfügung gestellten Daten analysiert und besprochen. Vor allem ging es uns dabei um die Einhaltung der 15 Tage Resturlaub am 30.06.2020, welche die FABI mit Einvernehmungsprotokoll vom April 2020 ausgehandelt hatte. Leider mussten wir feststellen, dass in einigen Raiffeisenkassen Mitarbeiter bereits am 31. Mai weniger als 15 Tage Resturlaub hatten. Dies kann ein Verstoß gegen das Protokoll sein.

 

Ebenso wird die Lokale Beobachtungsstelle von jenen Raiffeisenkassen Auskunft verlangen, die für ihre Mitarbeiter unbezahlte Wartestände gemeldet haben. Unbezahlte Wartestände sind nur nach schriftlichem Antrag des Mitarbeiters (siehe entsprechende Dekrete) oder nach den im Einvernehmensprotokoll beschriebenen Modalitäten möglich. Grundsätzlich kann der Betrieb unbezahlte Abwesenheiten weder verordnen noch einfordern. Schickt der Betrieb seine Mitarbeiter nach Hause oder erklärt sie brauchen nicht zur Arbeit erscheinen handelt es sich immer um eine bezahlte Freistellung.

 

Dieser Situation muss nun auf den Grund gegangen werden. Die nackten Zahlen können nicht eindeutig interpretiert werden. Deshalb haken wir nun nach. Über die Lokale Beobachtungsstelle wird von den betroffenen Raiffeisenkassen eine präzisere Erklärungen zu den einzelnen Fällen eingefordert. Sollten sich Regelverstöße ergegen werden wir die Richtigstellung der Urlaubssituation bzw. der unbezahlten Wartestände verlangen.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

F.A.B.I.
Sindacato Autonomo Bancari Bolzano
Via dei Conciapelli 24, 39100 Bolzano

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