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Nationaler Kollektivvertrag

Am 19. Dezember 2019 ist es in Rom zur Einigung über den neuen Gesamttext des Nationalen Kollektivvertrages gekommen. Aber Achtung! Diese Einigung ist kein neuer Vertragsabschluss. Es wurden lediglich die mit dem Abkommen vom 9. Januar 2019 vereinbarten neuen/geänderten Artikel in den alten Text des Kollektivvertrages eingearbeitet. Dadurch ist ein einheitlicher Text des Kollektivvertrages entstanden, der nun den alten Nationalen Kollektivvertrag komplett ersetzt.

Außerdem wurde im November 2019 das Abkommen zu den Sicherheitssprechern in Bezug auf den Bereich Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz erneuert. Dieses neue Abkommen ist als Anlage „G“ ebenfalls in den neuen Vertragstext eingeflossen.

Den neuen Nationalen Kollektivvertag findet ihr >hier<.

Zur Info: ABI hat im Dezember einen neuen Nationalen Vertrag unterschrieben. Dieser betrifft 282.000 Mitarbeiter von Banken aber nicht die Raiffeisenkasse/BCC. In diesem Vertrag wurde eine stufenweise Gehaltserhöhung von € 190 brutto monatlich vereinbart. 

Landesergänzungsvertrag

Wie ihr wisst haben wir bereits das gesamte letzte Jahr Verhandlungen zum Abschluss eines neuen territorialen Kollektivvertrages geführt. Ausgehend von unserer bereits im November 2018 übergebenen  Forderungsplattform haben wir uns 2019 über 10 mal mit dem RVS zu Verhandlungen getroffen.

Leider mussten wir feststellen, dass die Arbeitgeberseite erst im Dezember 2019 ihre offizielle Verhandlungsdelegation ernannt hatte. Ein erstes Treffen mit dieser ist in den nächsten Wochen geplant. Bei unserer letzten Zusammenkunft mit der Arbeitgebervertretung haben wir der Gegenseite klar gemacht, dass wir so nicht bereit sind weiter zu verhandeln. Es sind keine Fortschritte zu verzeichnen und unser Eindruck ist, dass wir bisher hingehalten wurden.

Wir werden schauen, ob sich die Situation jetzt bessert. Unsere Geduld ist am Ende. Wenn keine Fortschritte erzielt werden können, werden wir andere Maßnahmen ergreifen müssen.

Sicherheitssprecher

Im Abkommen vom November 2019, welches als Anlage „G“ in den Nationalen Kollektivvertrag aufgenommen wurde, sind Neuerungen bei der Wahl der Sicherheitssprecher vorgesehen. Vor allem in den Banken mit Betriebsräten, müssen die Kandidaten, die sich der Wahl zum Sicherheitssprecher stellen, Mitglieder des Betriebsrates sein. Nachdem die Wahl der Sicherheitssprecher alle 4 Jahre erfolgen muss, ist es notwendig, sich mit dieser Thematik frühzeitig auseinander zu setzen. Wir werden versuchen zusammen mit dem Raiffeisen-Vorstand der FABI eine Vorgehensweise zu definieren. 

F.A.B.I.
Sindacato Autonomo Bancari Bolzano
Via dei Conciapelli 24, 39100 Bolzano

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