###USER_SALUTATION###,

Es ist unter Dach und Fach! Das gewerkschaftliche Abkommen COVID-19 wurde heute von der FABI Bozen und dem Raiffeisenverband Südtirol unterschrieben. Das einzige Abkommen auf territorialer Ebene italienweit! Wir sind stolz darauf in dieser Krisensituation Sicherheit und Erleichterungen für Euch erreicht zu haben.


Hier findest du das Abkommen.


Die wichtigsten Punkte des Abkommens in Kurzform:

 

  • Garantierter Resturlaub von 15 Tagen für 2020.
  • Anweisung an den Arbeitgeber Smart-Working zu ermöglichen wo immer möglich.
  • Anweisung an den Arbeitgeber Aus-und Weiterbildungsstunden in Form von Online-Schulungen zu ermöglichen oder in Freistunden umzuwandeln.
  • „Zwangsurlaub“ kann maximal für den angereiften, nicht genossenen Urlaub, offenen Zeitausgleich und die abgeschafften Feiertage vereinbart werden.
  • Möglichkeit weiterer Reduzierung der Arbeitsstunden bei anhaltender Notwendigkeit im Ausmaß von maximal 18,75 Stunden wöchentlich bzw. 56,25 Stunden jährlich. Die Reduzierung wird zu gleichen Teilen vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen (also max. 56,25 Stunden Arbeitgeber und 56,25 Stunden Arbeitnehmer pro Jahr). Eine 1:1 Regelung also. Allerdings unter Einhaltung der 15 Tage Resturlaub 2020 für den Mitarbeiter!
  • Der Mitarbeiter kann seine eingebrachten Stunden innerhalb von 18 Monaten nach Beendigung der Krise wahlweise in Form von zu leistender Mehrarbeit, Urlaub oder Freistunden einbringen!
  • Essenstickets werden für Mitarbeiter welche während der Krisenzeit in den Räumlichkeiten des Unternehmens arbeiten auf dem Gehaltsstreifen gutgeschrieben.
  • Sonderelternurlaub im Ausmaß von 15 Kalendertagen auch für Eltern mit Kindern zwischen 12 und 16 Jahren möglich mit 50% Entlohnung (wird vom Arbeitgeber bezahlt).
  • Im Abkommen wurde bereits Möglichkeit vorgesehen Lohnausgleich zu beanspruchen sollten die staatlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
  • Möglichkeit innerhalb 1 Monat nach Beendigung der Krise rückwirkend die Begründung der Abwesenheiten umzuwandeln, falls vom Mitarbeiter gewünscht (darf keiner gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmung widersprechen).

 

Wir beobachten die Situation weiter genauestens und werden weitere Schritte setzen sollte es notwendig werden.

 

Wir sind jederzeit für dich da und halten dich weiter auf dem Laufenden!

F.A.B.I.
Sindacato Autonomo Bancari Bolzano
Via dei Conciapelli 24, 39100 Bolzano

Per cancellare l'abbonamento alla newsletter, clicca qui.