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Gebäudesanierungen - Maßnahmen zur Energieeinsparungen
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Achtung!
Es ist notwendig, an ENEA in elektronischer Form die Informationen über die im Jahr 2018 abgeschlossenen Bauarbeiten zu übermitteln, für welche der Steuerabzug von 50% für Gebäudesanierungen mit Energieeinsparung und/oder Nutzung erneuerbarer Energien geltend gemacht werden kann.
Dies betrifft auch den Ankauf von Haushaltsgeräte, die im Zusammenhang mit Gebäudesanierungen ab 01.01.2017 gemacht wurden und für die der Steuerabzug beansprucht wurde.
Eine Anleitung dazu findest du unter folgendem Link.
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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