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Jährliche Studienbeihilfen

Studierende Arbeitnehmer, sowie alle steuerlich zu Lasten lebende, studierende Kinder (bzw. gleichgestellte Personen) des Mitarbeiters, erhalten eine jährliche Beihilfe in folgender Höhe:

Mittelschüler   € 120   € 65*
Oberschüler  € 160  € 65*
Universitätsstudenten  € 350  € 100*

*Aufschlag wenn das Studium in Ermangelung einer Schule bzw. Universität am Wohnort an einem anderen Ort absolviert werden muss.

Die Beihilfe entfällt, sollte der Mittel- bzw. Oberschüler nicht versetzt werden und der Universitätsstudent nicht mindestens drei Prüfungen im akademischen Jahr bestanden haben. Universitätsstudenten erhalten diese Beihilfe beschränkt auf den Zeitraum der ordentlichen Studiendauer.

Den Arbeitnehmern, die während ihrer Dienstzeit die Maturaprüfung ablegen oder ein Universitätsstudium abschließen, erhalten eine einmalige Prämie von Euro 150,00 für den Oberschulabschluss und von Euro 250,00 für das Doktorat.

Das Recht auf diesen Beitrag besteht für die Kinder der Angestellten (bzw. Gleichgestellte), nur solange sie steuerlich zu Lasten der Eltern sind.

Die entsprechenden Ansuchen sind an den Arbeitgeber zu richten und werden im Herbst eines jeden Jahres ausbezahlt.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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