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Neuerungen im sozialen Bereich
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Aufschub der obligatorischen Mutterschaftsenthaltung
Die obligatorische Mutterschaft kann ab 2019 bis zur Geburt des Kindes aufgeschoben werden. Sofern keine Gefährdung für die Mutter und das Ungeborene besteht, kann die gesamte fünfmonatige Mutterschaft erst ab Geburt des Kindes beansprucht werden. Hierfür wird eine entsprechende Bestätigung des Frauenarztes benötigt. Bisher musste die Mutterschaft spätestens ein Monat vor dem errechneten Geburtstermin angetreten werden.
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Verlängerung der obligatorischen Vaterschaft für 2019
Die obligatorische Vaterschaft wurde von vier auf fünf Tage erhöht und kann innerhalb von fünf Monaten ab Geburt des Kindes beansprucht werden. Die entsprechende Meldung kann der Vater direkt bei seinem Arbeitgeber machen. Die obligatorische Vaterschaft ist voll mit der obligatorischen Mutterschaft vereinbar und wird zu 100% entlohnt.
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Anpassung der Prämie für die Kleinkindbetreuung „Bonus Nido“
für den Zeitraum von 01.01.2019 bis 31.12.2021 wird die jährliche Prämie von € 1.000,00 auf € 1.500,00 erhöht.
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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