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Familiengeld für Lohnabhängige

Auszahlung mittels Lohnstreifen

Familienzulagen ANF („assegno nucleo familiare“) auf Lohnstreifen
Mit Rundschreiben 45/2019 teilt das INPS mit, dass ab 1. April 2019 der Antrag um die Familienzulagen, die der Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt, telematisch einzureichen ist. Die Anträge können ab diesem Datum nicht mehr wie bisher in Papierform beim Arbeitgeber abgegeben werden.

Diese Anträge können unsere Mitglieder über uns per Email einreichen. Voraussetzung ist ein vollständig ausgefülltes Formular (ANF) und die unterschriebene Beistandsvollmacht und die Kopie des Ausweises.

Nach dem entsprechenden Antrag errechnet das INPS die zustehenden Beträge und stellt sie dem Arbeitgeber in seinem „cassetto previdenziale“ zur Verfügung. Der Antragsteller erhält keinen Bescheid, außer der Antrag wird abgelehnt.
Die laufenden Anträge bis 30.06.2019 bleiben unberührt, die Verlängerung ab Juli 2019 hingegen müssen telematisch eingereicht werden. Eventuelle Änderungen der Familienzusammensetzung müssen ab 1. April auch über diesen Kanal erfolgen.

 

Notwendige Unterlagen die dem Email beizufügen sind:

*ausgefüllt und unterschrieben

Ermächtigung zur Auszahlung der Familienzulage
Für nicht verheiratete Eltern ist weiterhin eine Ermächtigung zur Auszahlung der Familienzulage von dem NISF notwendig. Der Antrag zur Ermächtigung kann nur telematisch an das NISF gestellt werden. Der Antrag kann zusammen mit der Anfrage zur Familienzulage (ANF) uns übermittelt werden. Wir kümmern uns um die Weiterleitung an das NISF. Unseren Mitgliedern bieten wir auch diesen Dienst kostenlos per Email an. 
Wird die Ermächtigung zum Bezug der Familienzulage gegeben, werden die Beträge im „cassetto INPS“ des Arbeitgebers automatisch zur Verfügung gestellt. Nur eventuelle Ablehnungen werden dem Antragsteller zugeschickt. 

 

Notwendige Unterlagen die dem Email beizufügen sind:

*ausgefüllt und unterschrieben

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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