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die FABI ist bereits mit dem Patronat in Verbindung, um genauere Informationen zu den neuen Sonderregelungen zur Unterstützung der Angestellten zu erhalten.

Wir warten auf die Angaben des NISF/INPS, um genauere Hinweise geben zu können, wie die Ansuchen für folgende Leistungen zu erfolgen haben:

 

  • die besondere Beurlaubung (congedo coronavirus) für einen durchgehenden oder aufgeteilten Zeitraum von insgesamt höchstens fünfzehn Tagen für Eltern mit Kindern bis zu 12 Jahren mit einer Vergütung in Höhe von 50 % des Gehalts;
  • alternativ zur oben genannten Beurlaubung, Anrecht auf eine Prämie bis zu einem Gesamthöchstbetrag von 600 €, für die Bezahlung der erbrachten Leistungen von Babysitter-Diensten;
  • das Anrecht für Eltern mit minderjährigen Kindern im Alter von 12 bis 16 Jahren zur Inanspruchnahme eines unbezahlten Wartestandes (ohne Entlohnung und ohne Pensionsbeiträge) für die Dauer der Aussetzung der Kinderbetreuung und der Aktivitäten in den Schulen;
  • eine Erhöhung um insgesamt 12 weitere Tage, zu den bezahlten und beitragsgedeckten Freistellungen lt. Gesetz 104 vom 05. Februar 1992 gemäß Art. 33 Abs. 3, die im März und April 2020 in Anspruch genommen werden können.

 

Wir halten Euch weiterhin auf dem Laufenden!

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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