###USER_SALUTATION###,

Nationales Abkommen Notsituation Covid-19 abgeschlossen

Schutz der Arbeit, der Familie, der Schwächeren.

Nach einer langen und komplexen Verhandlung, die sich über 8 Treffen erstreckte, unterzeichneten die FABI und die anderen Gewerkschaften gestern am späten Abend mit Federcasse das Abkommen "Nationale Notsituation Covid-19. Schutz der Arbeit, der Familie, der Fragilität“. Mit diesem Abkommen soll den Raiffeisenkassen normative Instrumente zur Verfügung gestellt werden.

Nun haben die Raiffeisenkassen einen „Werkzeugkasten“ den sie in dieser Krise einsetzen können.

Dies sind die Hauptpunkte der Vereinbarung

Weiterbildung

bis zum 30. September 2020 soll die Weiterbildung vor allem aus der Distanz erfolgen. Deshalb wird ermöglicht dieselbe auch von zu Hause aus mit den privaten Instrumenten vorzunehmen. 

Elternzeit Covid-19

Für die ab dem 5. März 2020 genossene Elternzeit COVID-19 ergänzen die Betriebe, für eine maximale Anzahl von 14 Tagen, das Gehalt auf 100%. Voraussetzung in diesem Fall ist, dass das Bruttogehalt 2019 nicht über € 45.000.- lag.

 

Bei Elternurlaub Covid-19 der Aufgrund der Beeinträchtigung des Kindes zusteht, wird die Ergänzung max. 18 Tage gewährt; Die Einschränkung in Bezug auf das Gehalt gilt nicht.

Ordentliche Leistungen des Solidaritätsfonds

Im Falle des Rückgriffs auf den Solidaritätsfonds für Arbeitszeitverkürzungen ist die betriebliche Integration der Unterstützungsleistung des Fonds in folgendem Ausmaß vorgesehen:

  • Bruttogehalt bis zu € 45.000: vollständige Integration bis zur Gesamtvergütung
  • Bruttogehalt von € 45.000 bis € 60.000: vollständige Integration bis zu 45.000 Euro, 80% für den Teil über 45.000 Euro
  • Bruttogehalt über € 60.000 und bis zu € 75.000: Vollständige Integration bis zu € 45.000, 80% für den Teil über € 45.000 bis zu € 60.000, für den Teil von € 60.000 bis € 75.000 60% Integration durch den Betrieb.

Diese Zeiten der Arbeitsunterbrechung haben in Bezug auf folgende Leistungen keine negativen Auswirkungen:
-      Betriebliche Zusatzrente (Pensionsfonds)
-     
zusätzliche Gesundheitsversorgung (WKR)
-      Abfertigung (TFR)
-      Ergebnisprämie
-      Urlaubsanspruch
-      Dienstalter
-      Maximale krankheitsbedingte Abwesenheit „periodo di comporto“.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der ordentlichen Leistungen des Solidaritätsfonds ist Einhaltung des vorgesehenen Verfahrens und eine gewerkschaftliche Vereinbarung.

Smart Working
Dieses Thema wird Gegenstand einer gesonderten Diskussion sein, die darauf abzielt, eine spezifische Vereinbarung zu definieren, die in den nationalen Kollektivvertrag aufgenommen werden kann.

Wir glauben, dass die Erreichung der Vereinbarung positiv ist. Mit dieser Vereinbarung wurden Instrumente zur Unterstützung und zum Schutz der Mitarbeiter des Raiffeisensektors geschaffen, um diesen besonderen Moment besser überwinden zu können.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

Um die Newsletter nicht mehr zu erhalten, klicken Sie bitte hier.