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Jährliche Studienbeihilfen

Studierende Arbeitnehmer, sowie alle steuerlich zu Lasten lebende, studierende Kinder (bzw. gleichgestellte Personen) des Mitarbeiters, erhalten eine jährliche Beihilfe in folgender Höhe:

Mittelschüler   € 120   € 65*
Oberschüler  € 160  € 65*
Universitätsstudenten  € 350  € 100*

*Aufschlag wenn das Studium in Ermangelung einer Schule bzw. Universität am Wohnort an einem anderen Ort absolviert werden muss.

Die Beihilfe entfällt, sollte der Mittel- bzw. Oberschüler nicht versetzt werden und der Universitätsstudent nicht mindestens drei Prüfungen im akademischen Jahr bestanden haben. Universitätsstudenten erhalten diese Beihilfe beschränkt auf den Zeitraum der ordentlichen Studiendauer.

 

Das Recht auf diesen Beitrag besteht für die Kinder der Angestellten (bzw. Gleichgestellte), nur solange sie steuerlich zu Lasten der Eltern sind.

Die Angestellten, die während ihrer Dienstzeit die Maturaprüfung ablegen oder ein Universitätsstudium abschließen, erhalten eine einmalige Prämie von Euro 150,00 für den Oberschulabschluss und von Euro 250,00 für das Doktorat.

 

Die entsprechenden Ansuchen sind an den Arbeitgeber zu richten und werden im Herbst eines jeden Jahres ausbezahlt.

 

Anlage: Antrag

Elternurlaub Covid-19

Das bestehende Gesetzesdekret vom 19. Mai 2020 wurde in das Gesetz "Rilancio" Nr. 77 vom 17.07.2020 umgewandelt. Es enthält folgende Änderung:

  • Der Zeitraum der Sonderelternzeit und des Bonus Babysitting werden auf 31.08.2020 verlängert.
  • Bei der Sonderelternzeit sind weiterhin max. 30 Tage möglich.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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