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Info Bonus Baby-Sitting

Wer kann ansuchen:

  • Der Bonus Baby Sitting kann nur alternativ zur Sonderelternzeit angesucht werden. Es kann also nur eines von beiden Ansuchen gestellt werden.
  • Die Zugangsvoraussetzungen sind dieselben wie bei der Sonderelternzeit.

Wo und wie kann man ansuchen:

  • das Ansuchen muss vom Antragsteller selbst über die INPS Seite mittels PIN oder Spid Zugang erstellt werden. Es kann leider nicht über uns eingereicht werden!

Schritte zur Erstellung des Antrages online über die INPS-Seite:  

  • Registrierung des Auftraggebers und des Auftragnehmers (Babysitter)
  • Festlegung des Portfoglio, Arbeitstag, Stunden, Einleitung der Vergütung, Bezahlung usw.
  • Eingabe des eigentlichen Antrages Baby Sitting Bonus

Voraussetzung des Auftragsnehmers (Babysitter) für die Eintragung ins „libretto di famiglia“:

  • Inhaber von Alters- und Invalidenrente;
  • Studenten bis zu einem Alter von 25 Jahren die aktuell bei einer Universität/Hoch- oder Oberschule eingeschrieben sind;
  • Arbeitslose mit eingetragenem Arbeitslosenstatus bei der Arbeitsvermittlung;
  • Jene die das Bürgereinkommen beziehen.


Hier findet Ihr einige erklärende Rundschreiben und Anleitungen welche Euch bei der praktischen Abwicklung  behilflich sein sollen.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden!

 

Wir wünschen Allen ein Frohes Osterfest!


F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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