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Elternurlaub Covid-19 und Bonus Babysitting

Das bestehende Gesetzesdekret vom 19. Mai 2020 wurde in das Gesetz Nr. 77 "Rilancio" vom 17.07.2020 umgewandelt. Es enthält in Bezug auf die Elternzeit Covid-19 und den Bonus Babysitting folgende Änderung:

 

  • Der Zeitraum zur Nutzung  der Sonderelternzeit Covid-19 und des Bonus Babysitting werden auf den 31.08.2020 verlängert.
  • Bei der Sonderelternzeit sind weiterhin max. 30 Tage möglich.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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