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Elternurlaub Covid-19 und Bonus Babysitting
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Das bestehende Gesetzesdekret vom 19. Mai 2020 wurde in das Gesetz Nr. 77 "Rilancio" vom 17.07.2020 umgewandelt. Es enthält in Bezug auf die Elternzeit Covid-19 und den Bonus Babysitting folgende Änderung:
- Der Zeitraum zur Nutzung der Sonderelternzeit Covid-19 und des Bonus Babysitting werden auf den 31.08.2020 verlängert.
- Bei der Sonderelternzeit sind weiterhin max. 30 Tage möglich.
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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