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Informationen zum Einheitlichen Familiengeld (AUU)
Bezugszeitraum März 2023 – Februar 2024
(Voraussetzung ist, dass 2022 ein Antrag für das einheitliche Familiengeld gestellt und genehmigt wurde)
- Wurde im Jahr 2022 ein Antrag um einheitliches Familiengeld (AUU) gestellt und genehmigt, läuft das einheitliche Familiengeld (AUU) mit den Mindestbeträgen automatisch weiter. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden, wenn sich die Voraussetzungen nicht geändert haben (siehe unten).
- wird die neue ISEE-Erklärung innerhalb 30.06.2023 an die FABI (fabi.rk@fabibz.it) übermittelt, können wir die automatische Anpassung der Beträge des Familiengeldes veranlassen. Die Anpassung erfolgt rückwirkend unter der Voraussetzung, dass der berechnete ISEE-Wert 40.000 Euro nicht übersteigt.
- wird die ISEE-Erklärung nach dem 01.07.2023 übermittelt, wird der angepasste Betrag des Familiengeldes erst ab dem Monat der Einreichung ausbezahlt.
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Notwendige Änderungen im laufenden Antrag können sein:
- Geburt von Kindern;
- die Änderung oder Ergänzung des Behindertenstatus des Kindes;
- Änderung Schul-/Ausbildungsbesuch für die volljährigen Kinder (18-21 Jahre alt);
- Änderung Trennung/Ehe der Eltern;
- Aufteilung zwischen den beiden Elternteilen auf der Grundlage eines Gerichtsbeschlusses/ Vereinbarung zwischen den Eltern;
- Änderung der Voraussetzungen für die Gewährung der in den Artikeln 4 und 5 des Decreto Legislativo Nr. 230/2021 vorgesehenen Erhöhungen;
- Änderung Zahlungsmodalitäten;
- Bei Kindern, die ab 2023 volljährig werden, wird das Gesuch automatisch ab Erreichen der Volljährigkeit gestoppt (Aktion erforderlich);
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Die Mitteilungen der Änderungen können über uns weitergeleitet werden, falls auch der Antrag für das Familiengeld über uns gestellt wurde.
Wir halten Euch auf dem Laufenden
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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