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Anfang August haben die Gewerkschaften den Vorbehalt zur Umsetzung des Abkommens vom 11. Juni 2022 aufgehoben.

Das Abkommen zum Nationalen Kollektivvertrag ist nun in Kraft.

Wie im Abkommen selbst bestimmt, treten die Regeln mit Datum der Unterschrift, also dem 11. Juni 2022 bzw. mit den anderen im Abkommen spezifisch vorgesehen Terminen, in Kraft. In der Anlage noch einmal der Text des Abkommens, eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen und die ab August 2022 geltende neue Gehaltstabelle.


Abkommen 11.06.2022


Zusammenfassung der wichtigsten Neuerungen


Gehaltstabelle ab August 2022

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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