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Wichtige Gesetzesänderung bei der Elternzeit (Congedo Parentale) ab 2026


Altersgrenze für Elternzeit von 12 auf 14 Jahre angehoben.

das Haushaltsgesetz 2026 bringt eine wesentliche Verbesserung für berufstätige Eltern mit sich. Das Gesetz zur Regelung von Mutterschutz und Vaterschaftsurlaub (Testo Unico) wurde angepasst.

Ab dem 1. Januar 2026 wird der Zeitraum, in dem Angestellte Elternzeit (congedo parentale) nehmen können, verlängert.
 

Was ändert sich konkret?

Bisher lag die Altersgrenze für die Inanspruchnahme von Elternzeit bei 12 Jahren. Das sind die neuen Regeln:
 

  • Höheres Alter: Du kannst die Elternzeit nun bis zum 14. Lebensjahr deines Kindes nutzen (bisher bis zum 12. Lebensjahr).
  • Bei Adoption oder Pflege: Die Frist gilt bis zu 14 Jahre nach dem Einzug des Kindes in die Familie (jedoch maximal bis zur Volljährigkeit des Kindes).
  • Für wen gilt das? Diese Neuerung gilt ausschließlich für Angestellte (lavoratori dipendenti) mit einem aktiven Arbeitsverhältnis.


Ausmaß der Elternzeit.
Die bezahlte Elternzeit innerhalb des 14. Lebensjahres des Kindes teilt sich in drei Kontingente auf:
 

  • Für die Mutter: 3 Monate (nicht übertragbar).
  • Für den Vater: 3 Monate (nicht übertragbar).
  • Gemeinsames Kontingent: Zusätzliche 3 Monate, die beliebig unter den Eltern aufgeteilt werden können.

Da die Elternzeit tageweise und flexibel aufgeteilt werden kann, verliert man leicht den Überblick über das Restguthaben. Wir erinnern daran, dass ihr die bereits in Anspruch genommenen Elternzeiträume eigenständig über den persönlichen INPS-Zugang (per SPID, CIE oder CNS) abrufen und kontrollieren könnt (INPS: Consulta contatori congedo parentale).

Anträge
Solltest du einen Antrag stellen wollen kannst du dich jederzeit bei uns melden! fabi.rk@fabibz.it


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