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mit dem Haushaltsgesetz 2026 (Gesetz Nr. 199 vom 30.12.2025) hat der Gesetzgeber zentrale Neuerungen beschlossen, die sich unmittelbar auf die variable Vergütung, das betriebliche Welfare sowie auf die Fringe Benefits auswirken.

Nachfolgend geben wir für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Vorjahr ein versteuerbares Einkommen unter 80.0000 € hatten, einen kompakten Überblick über die wichtigsten Änderungen, die ab 1. Januar 2026 gelten.

Betrieblicher Produktivitätswert (BPW) / Valore di Produttività Aziendale (VPA)
 

Unsere Raiffeisenkassen blicken auf ein sehr erfolgreiches Geschäftsjahr zurück. Entsprechend wird in der Regel auch der betriebliche Produktivitätswert für dich erfreulich ausfallen.

Der BPW bleibt auch 2026 ein zentrales Instrument zur Beteiligung der Arbeitnehmer am Unternehmenserfolg – mit nochmals verbesserten steuerlichen Rahmenbedingungen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

Ersatzsteuer

Für die Jahre 2026 und 2027 wird die Besteuerung des BPW auf nur 1 % reduziert (statt 5 % im Jahr 2025).

Erhöhter Höchstbetrag
Der jährlich steuerlich begünstigte Betrag steigt von 3.000 € auf 5.000 € brutto.

Die Auszahlung des BPW erfolgt in der Regel spätestens im Monat nach der Genehmigung der Bilanz. Anfang Mai wirst du daher vom Betrieb aufgefordert, eine verbindliche Entscheidung über die Verwendung deiner Prämie zu treffen.

Wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, besteht weiterhin die freie Wahl, die Prämie:

  • gemeinsam mit dem Gehalt auszahlen zu lassen (Besteuerung 1% Irpef) 
  • ganz oder teilweise in Welfare-Leistungen umzuwandeln (steuer- und beitragsfrei)
  • oder den Betrag in den Pensionsfonds einzuzahlen

Fringe Benefits 2026

Auch im Bereich der Fringe Benefits bestätigt das Haushaltsgesetz 2026 die erhöhten Freibeträge. 

Steuerfreie Jahresgrenzen:

1.000 € jährlich für Arbeitnehmer ohne steuerlich zu lasten lebende Kinder,
2.000 € jährlich für Arbeitnehmer mit steuerlich zu lasten lebenden Kindern (Eigenerklärung erforderlich).

Teile des BPW können weiterhin über die Welfare-Plattform auch in die bereits bekannten Fringe Benefits wie z.B.: Einkaufs- und Tankgutscheine usw. umgewandelt werden.

Wichtiger Hinweis: 
Wird die jeweilige Grenze von 1.000 € bzw. 2.000 € auch nur um 1 € überschritten, wird der gesamte Betrag steuer- und beitragspflichtig.

Unsere Einschätzung

Mit dem Haushaltsgesetz 2026 wird die variable und nicht-monetäre Vergütung nochmals deutlich attraktiver.

Voraussetzungen: Ein gewerkschaftliches Abkommen und ein besteuerbares Einkommen im letzten Jahr unter 80.000 €.

Erhöhung: Bestehen die Voraussetzungen können, max. 5.000 € des BPW in betriebliche Welfare-Leistungen umgewandelt werden. Diese umgewandelten Beträge werden aufgrund des am 12.04.2021 von der FABI ausgehandelten Abkommens um 15% erhöht.
 

Zusammenfassend:

  • Die 1%-Besteuerung des BPW ist historisch niedrig.
  • Welfare und Fringe Benefits bleiben ein zentrales Instrument zur Netto-Optimierung.
  • Für dich lohnt sich ein bewusster Vergleich zwischen der Auszahlung als Geldprämie und der Umwandlung in Welfare-Leistungen (Angebote prüfen).
  • Es gilt zu beachten, dass allein bei der Auszahlung mit dem Gehalt auf das Kontokorrent deinerseits und von seiten des Betriebes die Einzahlung in deine Rentenposition (NISF) erfolgt. Das sind in Summe über 36% (9,31% du und 27% Arbeitgeber). 

Unsere Empfehlung:
Du solltest sorgfältig prüfen, welche Form der Prämie für DICH am vorteilhaftesten ist. 

Wir halten dich auf dem Laufenden!

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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