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Das Gesetzesdekret Nr. 146 vom 21. Oktober 2021 sieht eine Sonderelternzeit für Abwesenheiten in Zusammenhang mit SARS CoV-2  und zwar für den Zeitraum vom 22.10. bis zum 31.12.2021 vor. 

 

Jetzt hat das NISF endlich auch die entsprechenden Richtlinien für die Ansuchen herausgegeben. Die Ansuchen können jetzt rückwirkend für den Zeitraum 22.10.  bis 31.12.2021 gestellt werden.

 

Formulare: 

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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