###USER_SALUTATION###,

Ministerialdekret vom 8. September 2020 Nr. 111

 

In diesem Dekret wurde im Art. 5 eine neue Möglichkeit für Eltern vorgesehen. Es wird bestimmt, dass Eltern von Kindern das Recht auf "lavoro agile" haben, also von zu Hause aus arbeiten können, wenn folgende Voraussetzungen gegeben sind:

 

  1. Kind in Wohngemeinschaft mit dem betroffenen Elternteil
  2. unter 14 Jahren
  3. in Quarantäne auf Anordnung der zuständigen Behörden d.h. Sanitätsbetrieb
  4. Grund der angeordneten Quarantäne Covid-19
  5. die Ansteckung oder der Kontakt muss innerhalb der Schule erfolgt sein

 

Wenn der "lavoro agile" nicht möglich ist, kann ein Elternteil zu Hause bleiben. Die so zu Hause verbrachte Zeit wird von der INPS mit 50% des Gehaltes vergütet. Es gelten dieselben Regeln wie für die Elternzeit.

 

Nur ein Elternteil darf diese Möglichkeit in Anspruch nehmen. Werden von einem Elternteil bereits andere Formen der Unterstützung/Freistellung in Anspruch genommen gelten diese Regeln nicht!

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

Um die Newsletter nicht mehr zu erhalten, klicken Sie bitte hier.