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Mit dem staatlichen Haushaltsgesetz 2023 wurde die sogenannte „pace contributiva“ für 2024 und 2025 eingeführt. Diese ermöglicht es, nachträglich für maximal 5 Jahre zusätzliche Einzahlungen zu tätigen. Hast du Jahre, in denen du keine Versicherungseinzahlungen in die obligatorische Sozialversicherung getätigt hast, weil du nicht gearbeitet hast, kannst du diese so nachkaufen.
Voraussetzungen: - Du warst nach dem 1. Jänner 1996 zum ersten Mal sozialversichert (Einzahlungen an das NISF/INPS)
- Deine Versicherungslücken müssen schon vor dem 1. Jänner 2024 bestanden haben
- Es können nur Rentenzeiträume (Lücken) nachgekauft werden, die zwischen zwei Einzahlungen in die Sozialversicherung liegen
- Ausnahme: Die Zeitspanne oder ein Teil davon, welche zurückgekauft werden soll, kann auch vor dem Datum des ersten Beitrages oder nach dem Datum des letzten Beitrages liegen, sofern diese im selben Jahr wie der erste oder letzte Beitrag angereift ist und in den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2023 fällt
- In der Zeitspanne, die du rückwirkend decken möchtest, darf es keine weiteren Versicherungseinzahlungen gegeben haben
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Nutzen:
Konkret wirken sich diese nachgekauften Beitragsjahre auf das Recht, zum Rentenantritt und auf die Rentenhöhe aus. Interessant ist diese Überlegung besonders für alle jene, die seit 1996 nicht ohne Unterbrechungen beschäftigt waren und sich ihre Rentensituation verbessern möchten. Der Nachkauf in jungen Jahren kann unter Umständen auch günstiger sein als zu einem späteren Zeitpunkt. Bei der Berechnung der Nachzahlungskosten werden nämlich die letzten 12 Monatslöhne verwendet (circa 33%).
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Weitere Infos zur Nachzahlung mittels „pace contributiva“:
Der Antrag wird beim NISF (INPS) eingereicht, welches den Antrag prüft und die Beitragsberechnung für den Nachkauf erstellt. Die Beiträge selbst können dann in einem Betrag oder in Raten (max. 120 Monatsraten) beglichen werden. Falls du es dir anders überlegst, etwa weil du die Begleichung der Summe im Moment nicht schaffst, kannst du den Antrag zurückziehen bzw. die Einzahlung einfach nicht tätigen. In diesem Fall verfällt der Nachkauf.
Die Einzahlungen können jährlich von deiner Steuergrundlage (Mod. 730) abgezogen werden.
Auch der Arbeitgeber kann, (muss aber nicht!) die „pace contributiva“ für dich beantragen und beispielsweise dir zustehende Prämien direkt für die Nachzahlung deiner Beitragslücken verwenden.
Der Antrag kann auch über uns eingereicht werden. Es braucht dazu folgende Dokumente:
- Ausweis, Steuernummer
- falls verheiratet auch Ausweis und Steuernummer der Frau/Mann
- Vollmacht laut Anhang
Genaue Angabe des Zeitraumes für welchen angesucht werden soll
Anbei das Rundschreiben der INPS Nr. 69 vom 29.Mai 2024 mit den ausführlichen Infos.
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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