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wir haben nun das Massenscreening fast hinter uns. Die damit zusammenhängenden Fragen und Unsicherheiten konnten konnten leider in der Kürze der Zeit nicht sozialpartnerschaftlich aufgearbeitet werden. Trotzdem möchten wir einen Leitfaden zur Verfügung stellen der in dieser Situation für alle hilfreich sein kann. Wir legen diesen als Link bei.

Außerdem kommen wir noch einmal auf die geschlossen Schulen bzw. auf den Fernunterricht zurück. Das NISF hat nun einge Klärungen durchgeführt. 

 

Ab 14. Oktober können Eltern, welche nicht die Möglichkeit haben in Smart Working zu arbeiten, die Sonderelternzeit für Schüler in Quarantäne beanspruchen, welche nicht nur im Schulbereich mit dem Virus in Kontakt kamen sondern auch bei Ausübung von Basissportarten oder motorischen Tätigkeiten in Sporthallen, Schwimmbädern, Sportzentren, öffentlichen und privaten Sportvereinen, sowie in Einrichtungen, die regelmäßig besucht werden, um Musikunterricht zu nehmen. Das INPS-Programm wurde entsprechend angepasst. Hier der Link für das Ansuchen.

 

Der neue Art. 21- bis gibt zudem Arbeitnehmern mit Kindern unter 14 Jahren die Möglichkeit, die Sonderelternzeit bei Unterbrechung der Bildungstätigkeit für Kinder unter 14 Jahren zu beanspruchen. Voraussetzung für den Anspruch auf Sonderelternzeit ist, dass die Unterbrechung bei Vorliegen eines durch eine auf nationaler, regionaler oder Provinzial- oder Gemeindeebene getroffene Maßnahme angeordnet wurde. Diese Sonderelternzeit kann nur für Tage ab dem 29.Oktober (Inkrafttreten des Ristoridekretes) beansprucht werden und sofern kein Elternteil in Smart Working arbeiten kann und keine einkommensstützende Maßnahmen bezieht.

Mit einer weiteren Mitteilung wird das INPS genauere Anweisungen über die Anträge um Sonderelternzeit bei Unterbrechung der Bildungstätigkeit geben. Sobald diese verfügbar sind, werden wir Euch sofort infomieren.

 

Wichtig! Die Ansuchen können auch rückwirkend beantragt werden.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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