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seit dem 1. Juli 2022 gelten neue Voraussetzungen beim Landeskindergeld (LKG).

Es kann für jedes zusammenlebende Kind unter 18 Jahre (auch wenn es in den Monaten Juli – Dezember 2022 das 18. Lebensjahr erreicht) angesucht werden. Für zusammenlebende Kinder mit Beeinträchtigung gelten keine Altersgrenzen.

 

Für das Ansuchen muss die staatliche Einkommens– und Vermögenserklärung ISEE abgefasst werden. Diese kann für unsere Mitglieder, sollten sie noch keine haben, kostenlos über unser CAAF-Büro erstellt werden (E-Mail fabi.service@fabibz.it – Unterlagenliste siehe Anhang).

Ohne diese Erklärung oder bei einem ISEE-Einkommen über 40.000 Euro besteht kein Anspruch auf das Landeskindergeld.

Zudem steht ein einmaliger regionaler Kinderbonus von 400 Euro pro Kind zu, der automatisch ausbezahlt wird, falls das Landeskindergeld mit den neuen Voraussetzungen bezogen wird.

Das Ansuchen kann zusammen mit der ISEE-Erklärung und den zusätzlichen Unterlagen laut Antragsformular (siehe Anhang) an die folgende E-Mail-Adresse fabi.rk@fabibz.it gesendet werden.

 

Achtung:

Bei einem ISEE-Wert über 40.000 Euro steht das LKG nicht zu. Falls die Kinder von verschiedenen Vätern sind, kann dieser Wert pro Kind jedoch unterschiedlich sein. Er ist in diesem Fall auf der ISEE-Erklärung separat angeführt. Es kann dann nur für jene Kinder angesucht werden, bei denen der ISEE-Wert unter 40.000 Euro liegt.

 

Anhang:
Ansuchen Landeskindergeld

ISEE - Unterlagenliste

 

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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