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Jährliche Studienbeihilfen

Studierende Arbeitnehmer, sowie alle steuerlich zu Lasten lebende, studierende Kinder (bzw. gleichgestellte Personen) des Mitarbeiters, erhalten eine jährliche Beihilfe in folgender Höhe:

Mittelschüler   € 120   € 65*
Oberschüler  € 160  € 65*
Universitätsstudenten  € 350  € 100*

*Aufschlag wenn das Studium in Ermangelung einer Schule bzw. Universität am Wohnort an einem anderen Ort absolviert werden muss.

Die Beihilfe entfällt, sollte der Mittel- bzw. Oberschüler nicht versetzt werden und der Universitätsstudent nicht mindestens drei Prüfungen im akademischen Jahr bestanden haben. Universitätsstudenten erhalten diese Beihilfe beschränkt auf den Zeitraum der ordentlichen Studiendauer.

 

Das Recht auf diesen Beitrag besteht für die Kinder der Angestellten (bzw. Gleichgestellte), nur solange sie steuerlich zu Lasten der Eltern sind.

Die Angestellten, die während ihrer Dienstzeit die Maturaprüfung ablegen oder ein Universitätsstudium abschließen, erhalten eine einmalige Prämie von Euro 150,00 für den Oberschulabschluss und von Euro 250,00 für das Doktorat.

 

Die entsprechenden Ansuchen sind an den Arbeitgeber zu richten und werden im Herbst eines jeden Jahres ausbezahlt.

 

Anlage: Antrag

Transportbonus

Staatlicher Bonus für öffentliche Verkehrsmittel
Das Ansuchen wird vom Bürger gestellt.
Ein einmaliger Bonus in Ausmaß von max. € 60 wird für Personen mit einem Gesamt-Jahreseinkommen 2021 von unter 35.000 Euro gewährt, insofern diese ein aktives Abonnement für öffentliche Verkehrsmittel (auch Schienenverkehr) besitzen. Für minderjährige Kinder kann der Bonus von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragt werden, wobei für jedes Abonnement ein separater Antrag zu stellen ist (unabhängig vom Einkommen der Eltern).

1.    Wie funktioniert der Bonus?
Das Ansuchen kann nur vom Bürger selbst mittels SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale) über die Webseite bonustrasporti.lavoro.gov.it  (https://www.bonustrasporti.lavoro.gov.it/#) gestellt werden. Wer den Bonus für seinen Südtirol Pass oder für ein anderes Abonnement nutzen möchten, wählt „STA SPA (STA – Südtiroler Transportstrukturen AG)“ aus. Nach Antragstellung kann die Bestätigung umgehend eingesehen werden: Auf der Bestätigung ist ein Code für den jeweils zugeteilten Bonus enthalten. Dieser Bonus kann innerhalb des Monats der Ausstellung für die Bezahlung eines Abonnements beim angegebenen Unternehmen eingelöst werden. Alternativ kann beim Südtirol Pass ein Guthaben aufgeladen werden (siehe Punkt 2).

2.    Guthabenaufladung Südtirol Pass
Für die Aufladung des Guthabens auf den Südtirol Pass muss ein Formular ausgefüllt werden. Hierfür werden die Kartennummer von Südtirol Pass und der Code laut Antragsübermittelung benötigt. Das Ansuchen kann unter folgendem Link 

bit.ly/3QzOYPq

 gestellt werden.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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