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ISEE
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Ab jetzt kann die neue ISEE-Erklärung 2026, die sich auf das Einkommen und Vermögen 2024 bezieht, beantragt werden.
Damit Du mit der Vorbereitung der Unterlagen beginnen kannst, senden wir Dir vorab das Formular mit der Liste der notwendigen Dokumente zu.
ISEE 2026 Formular und Liste Dokumente
Bitte sende Deine Unterlagen an caaf.bz@fabibz.it.
Für Informationen und zusätzliche Fragen, kannst Du dich an unsere Kollegin Claudia De Giorgi wenden:
E-Mail: caaf.bz@fabibz.it
Tel. Nr.: 0471 4230897
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Einheitliches Familiengeld („assegno unico“ AUU)
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Alle jene, welche ein einheitliches Familiengeld („assegno unico“ AUU) beziehen, müssen für die Anpassung der Beiträge 2026 eine ISEE Erklärung 2026 erstellen. Das System der INPS erkennt dann die neue ISEE und passt das Familiengeld automatisch an. Es ist keine neuer Antrag notwendig. Ohne ISEE-Erklärung werden von der INPS nur die Mindestbeträge ausbezahlt. Nur für Neuanträge untenstehende Formulare verwenden
Beschreibung: Einheitliches Familiengeld (AUU)
Formular: Antrag AUU
Formular: Familienleistungen
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Landeskindergeld
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Auch für das Jahr 2026 ist das Landeskindergeld zu erneuern. Das neue Ansuchen bezieht sich auf den Zeitraum März 2026 bis Februar 2027.
Beschreibung: Landeskindergeld Formular: Aufnahmeblatt Formular: Familienleistungen
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Kita Bonus (bonus nido)
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Der Kita Bonus muss für das Jahr 2026 neu beantragt werden. Der Antrag kann erst nach erfolgter Zahlung der ersten Rechnung vom Jahr 2026 eingereicht werden.
Beschreibung: Kita Bonus
Formulare: SR 163, Vollmacht Patronat
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Kinderbonus für Neugeborene
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Für Neugeborene oder Adoptierte Kinder ab 01.01.2025 wird ein Kinderbonus im Ausmaß von € 1.000 gewährt, welcher im Folgemonat der Geburt oder Adoption ausbezahlt wird. Die ISEE des Antragstellers darf hierfür € 40.000 nicht überschreiten - das AUU wird dabei nicht mit gerechnet. Ein entsprechender Antrag muss beim INPS gestellt werden. Beschreibung: Bonus Neugeborene Formulare: Bonus Neugeborene, Aufnahmeblatt Familienleistungen
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Bonus Mamme
Mütter, die im Jahr 2026 einer beruflichen Tätigkeit, mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen aus Arbeit von max. 40.000 €, nachgegangen sind, haben Anrecht auf einen monatlichen Beitrag von 60.- €, mit einem Maximum von 720.- € für das gesamte Jahr. Dieser Beitrag ist steuer- und beitragsfrei und wird nicht für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenserklärung ISEE berücksichtigt.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung: - Mütter mit zwei Kindern:
- Das jüngste Kind ist unter 10 Jahre alt
- Mütter mit drei oder mehr Kindern:
- Das jüngste Kind ist unter 18 Jahre alt
- Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da hier bereits eine Reduzierung der Sozialabgaben über den Lohnstreifen erfolgt
Fristen für die Antragsstellung: Für alle, die die Voraussetzungen bis zum 28. Oktober 2025 erfüllen, muss der Antrag bis spätestens 09. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Dezember 2025. Wer die Voraussetzungen erst nach dem 28. Oktober 2025 erfüllt, kann den Antrag bis zum 31. Januar 2026 stellen. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Februar 2026. Du kannst ab sofort das Ansuchen über uns einreichen. Wie immer Aufnahmeblatt, ausdrucken-ausfüllen-unterschreiben-einscannen und an fabi.rk@fabibz.it schicken. Wir bitten euch uns die Aufnahmeblätter innerhalb 21.11.2025 zu übermitteln, damit eine fristgerechte Eingabe garantiert werden kann. Anlage: Wir halten Dich auf dem Laufenden!
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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