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jetzt ist es so weit. Das Abkommen zur Anpassung der Raiffeisenprämie ist unterschriftsreif. Es wird zwar noch am Text gefeilt, eine grundsätzliche Einigung zu den Inhalten besteht. Hier eine Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.

 

Die Raiffeisenprämie, die derzeit für die Kollegen mit Einstufung 3.4 pro Jahr € 910.- beträgt, wird rückwirkend ab 01.10.2023 auf 3.933,18 erhöht und im Lohnstreifen zukünftig als Raiffeisenzulage ausgewiesen werden. Das sind zusätzliche 8% zum Grundgehalt. Diese Zulage wird bei einer zukünftigen nationalen Lohnerhöhung absorbiert. Allerdings werden die ursprünglichen € 910.- bei der Absorbierung nicht angetastet.


Eine Erhöhung dieses nicht absorbierbaren Teiles der Zulage wird bei Abschluss der nationalen Verhandlungen nochmals verhandelt werden.

 

Des Weiteren werden die Arbeitgeber ab Januar 2024 den Beitrag für den WKR pro Mitarbeiter und Jahr um € 120.- erhöhen. Dadurch wird der WKR in der Lage sein das bestehende Leistungspaket unverändert aufrecht zu erhalten.

 

Ein weiterer Punkt im Abkommen betrifft das Arbeitszeitkonto für die Angestellten der ersten 3 Berufsebenen. Nun werden jedes Jahr 25 Stunden als „Freistunden“ zur Verfügung stehen (Änderung Art. 17 LEGV). Zusätzlich werden 8 Stunden individueller Arbeitszeitverkürzung wie bisher jedes Jahr dem individuellen Zeitkonto gutgeschrieben (Art. 19 LEGV). In Summe handelt es sich also um 33 Stunden, die jedes Jahr am Jahresbeginn neu zur Verfügung stehen.

 

Außerdem wurde vereinbart, dass 2 Arbeitsgruppen gebildet werden. Diese werden sich um die Themen Karriereplanung und Berufsverzeichnis aber auch um die Altersteilzeit kümmern.

 

Ein weiterer Punkt ist die Anpassung der Ergebnisprämie, die nun neu „Betrieblicher Produktionswert“ heißt. In diesem Zusammenhang weisen wir auch darauf hin, dass bei der Bewertung des CIR neue Kriterien gelten. Die Zielerreichung wird dadurch erleichtert.

 

Als letzter Punkt wurde noch vereinbart, dass dieses Abkommen und jenes vom November 2020 noch innerhalb des Jahres 2023 in einem einheitlichen Text zusammengefasst werden wird.

 

Sobald das Abkommen unterzeichnet ist, werden wir es veröffentlichen und euch zur Verfügung stellen.

 

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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