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Besondere Beihilfen

Mit dem Gesetz 30. Dezember 2021, Nr. 234 und dem Gesetzesdekret Nr. 50 vom 15. Mai 2022 (Decreto Aiuti) wurden besondere Maßnahmen eingeführt. 

  1. Beitragsreduzierung der Sozialversicherung NISF um 0,8%;
    Wird vom 1. Januar bis 31. Dezember 2022 monatlich gewährt, wenn das Monatssbruttoeinkommen nicht über € 2.692.- liegt.  
    Es wird jedes Monat kontrolliert wie hoch das Bruttoeinkommen ist (Achtung bei Auszahlung: Ergebnisprämie, Überstunden etc.). 
  2. Auszahlung "Una Tantum" € 200.-.
    Jene Mitarbeiter, die in den ersten 4 Monaten des Jahres 2022 mindestens einmal in den Genuss der 0,8% Reduzierung gekommen sind, bekommen vom Arbeitgeber im Monat Juli einmalig € 200.- ausbezahlt. Die Zulage wird nur einmal gezahlt auch wenn der Arbeitnehmer mehrmals die Voraussetzungen hat (z.B.: mehrere Arbeitsverhältnisse in diesem Zeitraum). 
    • weitere Voraussetzung:
      • Erklärung an den Arbeitgeber, dass man diesen Betrag nicht auf einem anderen Weg erhält, keine anderen Renten, Sozialzulagen usw. bezieht

Leider fehlen noch genaue Anweisungen von Seiten der NISF. Deshalb gibt es auch noch keine Vorlagen für die notwendige Erklärung. 

Absicherung der Erziehungszeiten

Wir möchten daran erinnern, dass die Ansuchen um die rentenmäßige Absicherung der Erziehungszeiten bereits jetzt und maximal bis 31. Oktober bei uns eingereicht werden können. Eine kurze Beschreibung könnt ihr diesem Link folgend lesen. Die nötigen Formulare findet ihr als Anhang im nächsten Absatz.


Formulare:

Antragsformular Mod. LFV

Beistandsvollmacht Patronat

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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