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Das Landesfamiliengeld ist eine finanzielle Unterstützung bis zum 3. Lebensjahr eines Kindes oder bis zu dessen möglichen Eintritt in den Kindergarten (höchstens bis zum 43. Lebensmonat).

Für das Landesfamiliengeld kann unabhängig von der wirtschaftlichen Lage der Familie angesucht werden. Es ist keine Einkommensgrenze vorgesehen und es benötigt daher keine Bescheinigung der Einkommens- und Vermögenssituation der Familie.
Ausnahme: Für Geburten/Adoptionen/Anvertrauungen bis zum 31.05.2022 muss noch die durch die EEVE erhobene wirtschaftliche Lage angegeben werden, welche bei Antragstellung einen Betrag von 80.000.- € nicht übersteigen darf. Ohne EEVE wird das Landesfamiliengeld erst ab Juli 2022 ausbezahlt.

 

Beitragshöhe und Einreichfrist: 

Der Beitrag beläuft sich auf 200.- € im Monat und pro Kind. 
 

Für jedes Kind muss nur ein einziges Mal angesucht werden und zwar innerhalb von einem Jahr nach der Geburt oder Adoption! 


Wie wird ausbezahlt? 

Die Zahlungen erfolgen auf das Bankkonto, welches auf den/die Antragsteller/in lautet bzw. mitlautet (gemeinsames Konto), welches im Gesuch angegeben wurde.  

 

Die Unterlagen laut Anhang sind an folgende E-Mail-Adresse zu schicken: fabi.rk@fabibz.it 

 

Anhang:
Ansuchen Landesfamiliengeld

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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