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heute haben wir die Abkommen zur Ergebnisprämie Bilanz 2019 und Bilanz 2020 unterschrieben. Es ist etwas später geworden als in anderen Jahren, da wir diese Themen zusammen mit dem neuen Landesergänzungsvertrag abhandeln und dort einbauen wollten. Dies war dann leider nicht mehr möglich. So konnten heute nur diese zwei Abkommen zur Ergebnisprämie unterschrieben werden.

 

Grundsätzlich wurde auf dem Verhandlungstisch eine Einigung zu den wichtigsten Themen des neuen Landesergänzungsvertrages erzielt – das ist die gute Nachricht - aber der Text des neuen Vertrages steht noch nicht.  Es besteht noch keine abschließende Klarheit – das ist die schlechte Nachricht. Wir arbeiten aber bereits intensiv an den Texten. Gut Ding braucht gut Weil. 


Da die Ergebnisprämie jeweils im Oktober* ausgezahlt wird, mussten wir nun dringend ein entsprechendes Abkommen unterschreiben. In diesem wurden die Mittelwerte (Prämien für Nicht-Raiffeisenkassen) und Rangordnung der Raiffeisenkassen festgelegt. Damit sind die Voraussetzungen für die Auszahlung der Prämie Bilanzjahr 2019 geschaffen.

 

Für die Ergebnisprämie Bilanzjahr 2020 wurden einige Neuerungen eingeführt.
 

  • Welfare – betriebliche Sozialmaßnahmen. Diese werden ab der Ergebnisprämie 2020 von allen Betrieben angeboten werden (auf freiwilliger Basis)
  • Die Auszahlung der Prämien erfolgt im Juli 2021
  • Mitarbeiter die im Jahr 2020 gearbeitet haben und direkt in Pension oder Frühpension gegangen sind bekommen die Prämie auch ausbezahlt, wenn sie zum Zeitpunkt der Auszahlung nicht mehr im Betrieb sind (anteilsmäßig zu den gearbeiteten Monaten)

 

Ab dem Bilanzjahr 2021 werden dann neue Regeln gelten. Diese werden mit dem neuen Landesergänzungsvertrag definiert. Sie werden weitere Verbesserungen für uns alle bringen.

 

* gilt nicht für Raiffeisenkassen mit eigenem Projekt.

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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