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Entlastungspaket für Familien und Haushalte mit ISEE-Wert unter 40.000 Euro
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Ab sofort kann um die Landesbeiträge angesucht werden.
Familien mit minderjährigen Kindern
Sie erhalten 600 Euro automatisch ausbezahlt, sofern ihr ISEE-Wert 40.000 Euro nicht überschreitet und sie das Landeskindergeld beziehen. Voraussichtlich wird der Beitrag ab Dezember über die Agentur für soziale und wirtschaftliche Entwicklung (ASWE) ausbezahlt.
Wer das Landeskindergeld noch nicht bezieht und einen ISEE-Wert unter 40.000 Euro aufweist, kann noch bis Ende Dezember online ansuchen.
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Andere Haushalte
Rentnerinnen und Rentnern, Familien mit volljährigen Kindern, Familien ohne Kinder und Alleinlebende mit einem ISEE-Wert unter 40.000 Euro erhalten 500 Euro, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen.
Der Antrag ist vom Vertragsinhaber der Stromlieferung für die Wohneinheit zu stellen, in welcher die antragstellende Person und ihre Familiengemeinschaft den meldeamtlichen Wohnsitz haben. Die Leistung kann vom Vormund oder Sachwalter des Vertragsinhabers beantragt werden. Es kann nur ein Antrag für den gleichen Stromliefervertrag und/oder die gleiche Wohneinheit gestellt werden. Kein Anspruch besteht, falls der Entlastungsbonus bereits automatisch über das Landeskindergeld bezogen wird.
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Ab Dezember 2022 bis 31. März 2023 können die Gesuche gestellt werden, sofern eine gültige ISEE-Erklärung vorhanden ist. Ab dem Jahreswechsel braucht es dafür die ISEE 2023. Falls in derselben Familiengemeinschaft lt. ISEE ein Ehepartner einen anderen meldeamtlichen Wohnsitz hat, kann dieser einen eigenen Antrag auf der Grundlage derselben ISEE-Bescheinigung stellen.
Die FABI kann die Ansuchen nicht über das Patronat beantragen.
Allerdings sind die Ansuchen mittels SPID, CIE bzw. Sanitätskarte sehr einfach selbstständig durchzuführen.
Die FABI wird versuchen, für alle Mitglieder, die eine ISEE-Erklärung brauchen, diese möglichst zeitnah zu erstellen. Anfragen bitte an: service.bz@fabibz.it
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Transportbonus für Bus- und Bahnfahrgäste
Für Abonnenten der öffentlichen Mobilität sieht der Staat einen sog. „Transportbonus“ (bonus trasporti) von maximal 60 Euro vor. Das Südtirolmobil-Team der STA sorgt für die technische Umsetzung in Südtirol.
Berechtigt sind Personen mit einem Gesamt-Jahreseinkommen 2021 von unter 35.000 Euro. Der Bonus beträgt pro Person maximal 60 Euro und kann bis zum 31. Dezember 2022 über das Portal www.bonustrasporti.lavoro.gov.it beantragt werden, und zwar mittels digitalem Zugangsschlüssel SPID oder elektronischer Identitätskarte CIE.
Bitte beachten: Beim Südtirol Pass und bei den Abos für den öffentlichen Nahverkehr in Südtirol handelt es sich um Jahres-Abonnements, der Transportbonus kann nur einmal pro Karte gutgeschrieben werden.
Für minderjährige Kinder kann der Bonus von den Eltern oder Erziehungsberechtigten beantragt werden, wobei für jedes Abonnement ein separater Antrag zu stellen ist.
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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