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Die Antragstellung ist bis 9. Dezember 2025 möglich.

Das klärende Rundschreiben zum neuen Beitrag „Bonus Mamme“ für lohnabhängige oder selbständig tätige Mütter, ausgenommen Hausangestellte, wurde vom NISF/INPS veröffentlicht – ab sofort können die Anträge gestellt werden. Mütter, die im Jahr 2025 einer beruflichen Tätigkeit, mit einem steuerpflichtigen Jahreseinkommen aus Arbeit von max. 40.000 €, nachgegangen sind, haben Anrecht auf einen monatlichen Beitrag von 40 €, mit einem Maximum von 480 € für das gesamte Jahr. Dieser Beitrag ist steuer- und beitragsfrei und wird nicht für die Berechnung der Einkommens- und Vermögenserklärung ISEE berücksichtigt.

 

Weitere Voraussetzungen für den Erhalt der Leistung:

  • Mütter mit zwei Kindern:
    • Das jüngste Kind ist unter 10 Jahre alt
       
  • Mütter mit drei oder mehr Kindern:
    • Das jüngste Kind ist unter 18 Jahre alt
    • Kein unbefristetes Arbeitsverhältnis, da hier bereits eine Reduzierung der Sozialabgaben über den Lohnstreifen erfolgt

Fristen für die Antragsstellung:

Für alle, die die Voraussetzungen bis zum 28. Oktober 2025 erfüllen, muss der Antrag bis spätestens 09. Dezember 2025 eingereicht werden. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Dezember 2025.
Wer die Voraussetzungen erst nach dem 28. Oktober 2025 erfüllt, kann den Antrag bis zum 31. Januar 2026 stellen. Die Auszahlung erfolgt einmalig im Februar 2026.

Du kannst ab sofort das Ansuchen über uns einreichen. Wie immer Aufnahmeblatt, ausdrucken-ausfüllen-unterschreiben-einscannen und an fabi.rk@fabibz.it schicken.

Wir bitten euch uns die Aufnahmeblätter innerhalb 21.11.2025 zu übermitteln, damit eine fristgerechte Eingabe garantiert werden kann.

Anlage:


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F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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