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Im Dezember kommt der Bonus für berufstätige Mütter


Es handelt sich um einen Zuschuss von bis zu 480 Euro für abhängig Beschäftigte und selbstständige Mütter mit minderjährigen Kindern. Im Vergleich zum Vorjahr gibt es eine Änderung: Es handelt sich nicht mehr um eine Beitragsbefreiung, sondern um einen direkten Geldbonus (maximal 480 Euro), der von den Müttern selbst beantragt werden muss – nicht mehr vom Arbeitgeber. 
 

Wer hat Anspruch auf den Bonus für berufstätige Mütter 2025: Voraussetzungen, Kinder und Einkommen

Der Bonus für berufstätige Mütter 2025 richtet sich an Mütter mit zwei oder mehr Kindern und einem Jahreseinkommen aus Erwerbstätigkeit von maximal 40.000 Euro. Es zählt ausschließlich das Einkommen aus abhängiger oder selbstständiger Arbeit (andere Einkünfte oder Renten bleiben unberücksichtigt). Anspruch haben:
 

  • Mütter mit zwei Kindern: Anspruchsberechtigt sind abhängig oder selbstständig Beschäftigte (auch befristet), wenn das jüngste Kind unter 10 Jahre alt ist.
  • Mütter mit drei oder mehr Kindern: Anspruchsberechtigt sind befristet oder selbstständig Beschäftigte, wenn das jüngste Kind unter 18 Jahre alt ist. Unbefristet angestellte Mütter sind hier ausgeschlossen, da sie bereits bis 2026 von einer Beitragsbefreiung von bis zu 3.000 Euro pro Jahr profitieren.
  • Haushaltshilfen und Haushaltspersonal sind ausgeschlossen.

 

Wie funktioniert der Bonus für Mütter 2025 und wie kann man ihn beantragen?

Der Bonus beträgt 40 Euro netto für jeden gearbeiteten Monat im Jahr 2025, auch anteilig für Teilmonate, bis maximal 480 Euro. Erreicht das Kind im Laufe des Jahres das Alterslimit (z. B. 10 Jahre im Juli), wird der Bonus bis zum Geburtsmonat berechnet (in diesem Fall 240 Euro für sechs Monate Arbeit). Der Betrag ist steuerfrei, hat keinen Einfluss auf die ISEE und wird im Dezember 2025 in einer einzigen Zahlung ausgezahlt.

Für abhängig Beschäftigte erfolgt die Auszahlung direkt mit dem Dezember-Gehaltszettel, während sie bei Selbstständigen über das INPS oder die zuständigen Rentenkassen abgewickelt wird.
 

Wie beantragt man den Bonus?

Im Gegensatz zu früheren Regelungen muss der Arbeitgeber den Antrag nicht mehr stellen. Die Antragstellung erfolgt direkt beim INPS. Das INPS wird in den kommenden Wochen die genauen Antragsmodalitäten und das Datum für den Start der Antragsphase bekannt geben.

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F.A.B.I.
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