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das Formular für das Gesuch um Auszahlung des Beitrag nach Einschreibung des/der Neugeborenen in einen Zusatzrentenfonds ist nun verfügbar. Im 1. Jahr der Anwendung gilt dies auch für Kinder bis 5 Jahre.

Übergangsweise wird der Beitrag auch für Kinder gewährt, die am 1. Januar 2025 bereits das fünfte Lebensjahr vollendet oder noch nicht vollendet haben, sowie für Kinder, bei denen seit dem Datum der Adoption oder der familiären Anvertrauung noch keine fünf Jahre vergangen sind mit der Folge, dass auch Kinder, die in den Jahren 2020, 2021, 2022, 2023 und 2024 geboren, adoptiert oder anvertraut wurden, Zugang zum Beitrag haben.
Der Beitrag wird jedenfalls bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres bzw. bis zu fünf Jahre ab dem Datum der Adoption oder der Pflege gewährt, in jedem Fall jedoch nicht über das 18. Lebensjahr hinaus.


Beim Antrag ist folgendermaßen vorzugehen:

  1. das Formular (Stempelmarke aufkleben) und die Vollmacht ausfüllen,  unterschreiben und dann mit allen anderen Unterlagen (siehe Liste unten) einscannen. Anschließend via E-Mail an uns senden (fabi.rk@fabibz.it).
  2. die originalen Unterlagen bitte der FABI schicken.

Wir werden deinen Antrag an das Patronat weiterleiten, welches diesen im Laufe der nächsten Monate fristgerecht einreichen wird.


Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Patronatsvollmacht
  • Stempelmarke zu16€
  • Kopie des Personalausweises der antragstellenden Person
  • Kopie der Steuernummer des Kindes
  • Bei Adoption oder familiärer Anvertrauung sind zusätzlich beizulegen: Kopie des Beschlusses der Justizbehörde, der die Adoption oder familiäre Anvertrauung bestätigt
  • Falls der Antrag von einem Vormund gestellt wird: (zusätzlich) Kopie der Ernennung zum Vormund


PS: Bitte nur Dateien im Format PDF schicken.

Anlage:


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F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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