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mit Legislativdekret Nr. 230 vom 21. Dezember 2021 wurde der sogenannte „Assegno Unico e Universale per i figli“ (AUU) mit Anlaufdatum 01. März 2022 eingeführt. Ab diesem Datum werden das Familiengeld NISF (ANF Dip INPS), die staatliche Geburtenprämie (Baby Bonus), das staatliche Kindergeld (Bonus Bebè) und die steuerliche Absetzbarkeit für zu Lasten lebende Kinder bis zum 21. Lebensjahr abgeschafft.


Für alle Anträge, welche innerhalb 28. Februar 2022 eingereicht werden, wird der „assegno unico“ ab 01. März 2022 ausbezahlt. Für Anträge, welche innerhalb 30. Juni 2022 eingereicht werden, ist eine rückwirkende Auszahlung ab 01. März 2022 vorgesehen. Für alle danach eingereichten Anträge ist die Auszahlung ab dem Folgemonat des Antrages vorgesehen.


Die Anträge können vom Antragsteller selbst über das INPS-Portal eingegeben oder über uns ans Patronat eingereicht werden.


Wir werden Euch innerhalb der nächsten 10 Tagen die notwendigen Antragsformulare und die Liste der notwendigen Unterlagen via Newsletter zukommen lassen.


Wir halten Euch auf dem Laufenden.

 

INPS Rundschreiben Nr. 4748 vom 31.12.2021

F.A.B.I.
Autonome Bankgewerkschaft Bozen
Gerbergasse 24, 39100 Bozen

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