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wir möchten Dich über unser Abkommen zur praktischen Umsetzung im Zusammenhang mit der geplanten Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit informieren. Ab dem 1. Juli 2025 tritt gemäß Artikel 118 NAKV eine Regelung in Kraft, die die wöchentliche Arbeitszeit von 37,5 auf 37 Stunden reduziert. In diesem Zusammenhang haben wir mit der Arbeitgeberseite ein Abkommen unterschrieben, welches die praktische Umsetzung dieser Arbeitszeitreduzierung regelt. Hier die wichtigsten Punkte: - Die Betriebe des RIPS-Verbunds können frei entscheiden, wie sie die Reduzierung umsetzen, wobei folgende Grundsätze zu beachten sind:
- Die Arbeitszeitreduzierung wird nicht den Freistunden zugeordnet.
- Die Mittagspause kann durch die Reduzierung nicht verlängert werden.
- Eine Aufteilung der Reduzierung auf mehrere Tage ist nur möglich, wenn Gleitzeit gewährt wird.
- Bei Mitarbeitern mit horizontalem oder gemischtem Teilzeitarbeitsvertrag bleibt die Anzahl der Arbeitsstunden grundsätzlich unverändert, was den Prozentsatz der Teilzeit erhöht. Für Mitarbeiter mit vertikalem Teilzeitarbeitsvertrag ist eine Umsetzung der Reduzierung der Arbeitszeit im Einvernehmen möglich.
- Die Unternehmen informieren, falls vorhanden, den Betriebsrat im Vorfeld. Dieser kann innerhalb einer Woche eine Stellungnahme abgeben oder eine Aussprache fordern.
- Die Umsetzung wird der lokalen Beobachtungsstelle gemeldet.
- Bereits bestehende betriebliche Abkommen, die die Arbeitszeitverkürzung ab 1. Juli 2025 vorsehen, behalten ihre Gültigkeit.
Zusätzlich möchten wir Euch über spezielle Regelungen für die verschiedenen Berufsebenen informieren: - Die ersten drei Berufsebenen haben jedes Jahr die Wahl, ihre wöchentliche Arbeitszeit anzupassen. Sie können entweder eine wöchentliche Verkürzung um ½ Stunde vornehmen oder jährlich 23 Stunden in das Zeitkonto einfließen lassen.
- Für die vierte Berufsebene gilt bereits jetzt eine Arbeitszeit von 37 Wochenstunden, da sie kein Zeitkonto hat. Daher ergibt sich für diese Berufsebene ab dem 1. Juli 2025 eine wöchentliche Arbeitszeit von 36,5 Stunden.
Wir halten Euch auf dem Laufenden!
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F.A.B.I. Autonome Bankgewerkschaft Bozen Gerbergasse 24, 39100 Bozen
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